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Weniger als 1.000€ in Krypto: Muss man das in der Einkommensteuererklärung angeben?

Klärung der häufigsten Frage: Muss ich meine Kryptowährungen angeben, wenn die Gewinne gering sind? Grenzen, Ausnahmen und reale Risiken.

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Klärung der häufigsten Frage: Muss ich meine Kryptowährungen angeben, wenn die Gewinne gering sind? Grenzen, Ausnahmen und reale Risiken.

Weniger als 1.000€ in Krypto: Muss man das in der Einkommensteuererklärung angeben?

Das ist die Frage, die uns am häufigsten erreicht: "Ich habe nur 300€ mit Krypto verdient, muss ich das angeben?" Die Antwort ist nicht so einfach wie ein Ja oder Nein. Es hängt von der Art des Gewinns, deinen anderen Einkünften und davon ab, ob du generell verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben.

Die oft zitierte Grenze von 1.000€ (und deren Missverständnisse)

Es gibt eine Schwelle von 1.000€ bei Kapitalgewinnen, unterhalb derer du möglicherweise nicht verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, sofern du keine anderen Einkünfte hast, die bestimmten Abzugsgrenzen unterliegen.

Aber Vorsicht: Das bedeutet nicht, dass der Gewinn steuerfrei ist. Es bedeutet lediglich, dass du möglicherweise keine formelle Verpflichtung hast, das Formular einzureichen. Wenn du es nicht einreichst und das Finanzamt es einfordert, musst du die Steuer dennoch zahlen – plus Zinsen und Strafen.

Wann bist du NICHT verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?

Laut Artikel 96 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bist du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ≤ 22.000 € brutto jährlich (von einem einzigen Arbeitgeber).
  2. Einkünfte aus Kapitalvermögen und Kapitalgewinne, die der Abzugssteuer unterliegen ≤ 1.600 €.
  3. Einkünfte aus Immobilien, Schatzbriefen und Subventionen ≤ 1.000 €.
  4. Kapitalverluste < 500 €.

Kryptowährungen unterliegen in der Regel nicht der Abzugssteuer (Exchanges ziehen keine Einkommensteuer ab). Das bedeutet, dass Krypto-Gewinne unter die allgemeine Grenze von 1.000€ für Einkünfte ohne Abzug fallen.

Der konkrete Fall: nur kleine Krypto-Gewinne

Szenario: Angestellter mit einem einzigen Arbeitgeber, Bruttoeinkommen von 30.000€ und 400€ Gewinn aus Krypto.

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: 30.000€ → verpflichtet zur Steuererklärung, da über 22.000€.
  • Auch wenn es < 22.000€ wären, fallen die Krypto-Gewinne ohne Abzug unter die Grenze von 1.000€. Wenn sie < 1.000€ sind und deine anderen Einkünfte ebenfalls darunter liegen, könnte keine Verpflichtung bestehen.

Aber es gibt einen Haken: die Formulare 172 und 173. Auch wenn du keine Einkommensteuererklärung einreichst, könntest du verpflichtet sein, diese Informationsformulare einzureichen, wenn du Guthaben bei Exchanges hast oder Krypto-Transaktionen durchgeführt hast (ohne Steuerzahlung, aber mit Strafe bei Nichtabgabe).

Und wenn ich nur Verluste hatte?

Kapitalverluste unter 500€ führen nicht zu einer Verpflichtung zur Steuererklärung. Aber wenn du sie nicht angibst, kannst du sie nicht mit Gewinnen aus zukünftigen Jahren verrechnen. Die Einreichung der Steuererklärung mit Verlusten "sichert" dir diesen verrechenbaren Saldo für 4 Jahre.

Reale Risiken bei Nichtangabe kleiner Gewinne

  1. Datenabgleich: Das Finanzamt erhält Informationen von Exchanges mit deutschen Nutzern. Wenn sie deine Daten haben und du nichts angibst, können sie dir einen Vorschlag zur nachträglichen Steuerfestsetzung schicken.
  2. Mindeststrafe: Wenn sie dich entdecken, beträgt die Mindeststrafe 50% der nicht angegebenen Steuer plus Verzugszinsen von 4,06% jährlich.
  3. Verjährung: Das Finanzamt hat 4 Jahre Zeit, deine Steuererklärung zu prüfen (oder 4 Jahre ab dem Abgabetermin, wenn du keine eingereicht hast).

Was machen Steuerexperten?

Der Konsens unter Steuerberatern, die auf Krypto spezialisiert sind, ist eindeutig: Immer angeben, auch wenn der Betrag gering ist. Die Kosten für die Angabe sind minimal, wenn du ein Berechnungstool verwendest, und das Risiko, es nicht zu tun, kann unverhältnismäßig hoch sein.

Zusammenfassung

SituationVerpflichtung zur Steuererklärung?
Nur Krypto-Gewinne < 1.000€, Einkünfte aus Arbeit < 22.000€Wahrscheinlich nicht verpflichtet, aber empfehlenswert
Nur Krypto-Gewinne < 1.000€, Einkünfte aus Arbeit > 22.000€Ja, du musst sie in deiner Steuererklärung angeben
Nur Krypto-VerlusteNicht verpflichtet, aber sinnvoll für Verrechnung
Guthaben bei Exchanges > Schwelle Formular 172Mögliche Informationspflicht, auch wenn keine Einkommensteuererklärung eingereicht wird

Konsultiere immer einen Steuerberater für deine spezifische Situation.

Aktualisiert: April 2026 | Steuerjahr: 2025

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