MwSt. und Kryptowährungen in Spanien: Wann sie anfällt und wann nicht
Das Verhältnis zwischen der Umsatzsteuer (MwSt.) und Kryptowährungen sorgt häufig für Verwirrung. Die allgemeine Regel ist die Steuerbefreiung, aber es gibt Fälle, in denen die MwSt. tatsächlich anfällt.
Das Hedqvist-Urteil des EuGH (2015)
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) stellte 2015 (Rechtssache Hedqvist, C-264/14) fest, dass der Umtausch von Bitcoin in Fiat-Währungen (Euro, Dollar…) eine steuerfreie Dienstleistung ist, die dem Devisenumtausch gleichgestellt wird.
Spanien wendet diese Doktrin an: Der Kauf und Verkauf von Kryptowährungen zwischen Privatpersonen und auf Exchanges ist von der MwSt. befreit.
Was ist steuerfrei?
- Kauf und Verkauf von Bitcoin oder anderen Kryptowährungen gegen Euro.
- Krypto-zu-Krypto-Tausch (Swap).
- Umtauschvorgänge, die von Exchanges oder Dealern durchgeführt werden.
Was unterliegt der MwSt.?
Mining von Kryptowährungen
Mining wird als wirtschaftliche Tätigkeit betrachtet. Wenn der Miner Kryptowährungen als Vergütung für seinen Validierungsdienst erhält und den konkreten Empfänger nicht identifizieren kann, wird dies einer Tätigkeit ohne direkt identifizierbare Gegenleistung gleichgestellt, was zu Debatten geführt hat.
Bis die AEAT bzw. DGT dies endgültig klärt, ist die Mehrheitsmeinung, dass individuelles Mining keine MwSt. auslöst (da keine Dienstleistung an einen identifizierbaren Kunden erbracht wird), aber Mining-Pools oder der Verkauf von Mining-Dienstleistungen können steuerpflichtig sein.
Krypto-bezogene Dienstleistungen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen (Krypto-Steuerberatung, Entwicklung von Smart Contracts, Design von NFTs usw.) unterliegen normalerweise dem regulären MwSt.-Satz von 21 %.
NFTs und digitale Werke
NFTs sind einzigartige digitale Vermögenswerte. Die Übertragung eines NFT kann einer Lieferung von Gegenständen oder einer Dienstleistung gleichgestellt werden, die potenziell der MwSt. unterliegt, wenn der Verkauf einen unternehmerischen/beruflichen Charakter hat.
Die DGT hat darauf hingewiesen, dass die Übertragung von NFTs als auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistung zum Steuersatz von 21 % der MwSt. unterliegen kann.
Bezahlung von Dienstleistungen in Krypto
Wenn Sie Dienstleistungen erbringen (jegliche wirtschaftliche Tätigkeit) und in Krypto bezahlt werden, fällt die MwSt. auf die Dienstleistung an, nicht auf die Kryptowährung. Die Kryptowährung ist lediglich das Zahlungsmittel.
Zusammenfassung der MwSt.-Anwendung
| Vorgang | MwSt. |
|---|---|
| BTC mit Euro kaufen | Steuerfrei |
| BTC gegen Euro verkaufen | Steuerfrei |
| Swap ETH → USDC | Steuerfrei |
| Dienstleistungen in BTC abrechnen | Steuerpflichtig (21%) |
| Verkauf von digitalen Kunst-NFTs | Steuerpflichtig (21%) |
| Einzel-Mining ohne Pool | In der Regel steuerfrei |
| Krypto-Steuerberatung | Steuerpflichtig (21%) |
Fazit
Der Kauf und Verkauf von Kryptowährungen ist in Spanien von der MwSt. befreit. Wenn Sie jedoch wirtschaftliche Aktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährungen ausüben (Dienstleistungen, NFTs, organisierter Verkauf…), kann die MwSt. auf diese Leistungen anfallen, auch wenn die Zahlung in Kryptowährungen erfolgt.


