Nichtansässige in Spanien mit Kryptowährungen: Steuerleitfaden zur IRNR
Wenn Sie in einem anderen Land leben, aber Kryptowährungen auf Plattformen mit Sitz in Spanien (oder in Wallets, die manchmal als in Spanien „domiziliert“ angesehen werden) besitzen, müssen Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen im Rahmen der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) kennen.
Was bestimmt, ob Sie steuerlich in Spanien ansässig oder nicht ansässig sind?
Sie sind steuerlich in Spanien ansässig, wenn:
- Sie sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhalten.
- Der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten in Spanien liegt.
- Ihr nicht rechtlich getrennt lebender Ehepartner und Ihre unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien haben.
Wenn Sie keine dieser Kriterien erfüllen → sind Sie steuerlich nicht ansässig → Sie unterliegen der IRNR (Einkommensteuer für Nichtansässige) anstelle der IRPF.
Welche Krypto-Erträge unterliegen in Spanien der Steuerpflicht für Nichtansässige?
Einkünfte aus spanischem Territorium
Die IRNR besteuert nur Einkünfte aus spanischer Quelle, die von Nichtansässigen erzielt werden. Für Kryptowährungen ist der Schlüssel, festzustellen, ob die Einkünfte „in Spanien generiert“ werden:
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen: Der Gewinn aus dem Verkauf von Kryptowährungen wird in der Regel dort lokalisiert, wo der Verkäufer ansässig ist → Wenn der Käufer nicht in Spanien ansässig ist, ist der Gewinn nicht aus spanischer Quelle → keine Steuerpflicht in Spanien. Eine Ausnahme wäre, wenn die verkauften Kryptowährungen als „in Spanien befindliches Gut“ gelten → Kryptowährungen sind jedoch digitale Vermögenswerte ohne klare physische Lokalisierung.
Zinsen und Erträge von spanischen Börsen: Wenn eine Börse mit Sitz in Spanien (oder einer festen Niederlassung in Spanien) Ihnen Zinsen, Staking oder Gebühren zahlt → diese Erträge sind aus spanischer Quelle → sie unterliegen der IRNR.
Allgemeiner IRNR-Satz für Länder ohne DBA
Der allgemeine IRNR-Satz für Kapitaleinkünfte aus Ländern ohne Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Spanien beträgt 19 % für Länder der EU/EWR oder 24 % für andere Drittländer.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Wenn Sie in einem Land mit DBA mit Spanien ansässig sind, können die Sätze niedriger sein:
- USA: Kapitaleinkünfte in einigen Fällen 0 % oder ermäßigter Satz.
- Deutschland, Frankreich, UK: Ermäßigte Sätze je nach Einkunftsart.
- Das DBA bestimmt, welches Land das Besteuerungsrecht hat und zu welchem Satz.
Das Modell 210: Erklärung für Nichtansässige ohne Betriebsstätte
Nichtansässige ohne feste Betriebsstätte in Spanien, die Einkünfte aus spanischer Quelle erzielen, reichen das Modell 210 ein:
- Frist: Die ersten 20 Tage der Monate April, Juli, Oktober und Januar → für Einkünfte jedes Quartals.
- Es kann auch jährlich eingereicht werden.
- Für Kryptowährungen: Nur, wenn der Nichtansässige eindeutig Einkünfte aus spanischer Quelle erzielt (spanische Börsen, die Zinsen, Staking usw. zahlen).
Spanische Börsen und die Quellensteuer für Nichtansässige
Wenn eine Börse mit steuerlicher Präsenz in Spanien (wie Bit2Me, das seinen Sitz in Spanien hat) einem Nichtansässigen Erträge zahlt:
- Die Börse ist verpflichtet, die Steuer an der Quelle einzubehalten (IRNR-Satz je nach Wohnsitzland des Begünstigten oder dem anwendbaren DBA).
- Der Nichtansässige muss seine ausländische Steueransässigkeit gegenüber der Börse nachweisen (Steueransässigkeitsbescheinigung des Herkunftslandes).
Das Modell 720 und Nichtansässige
Das Modell 720 (Erklärung von Vermögenswerten im Ausland) gilt nur für steuerlich in Spanien ansässige Personen. Nichtansässige müssen das Modell 720 NICHT einreichen.
Andererseits müssen in Spanien ansässige Personen mit Krypto-Assets im Ausland (einschließlich Börsen in anderen Ländern) dieses Modell einreichen.
Sonderfall: Die „Exit Tax“ und Kryptowährungen
Wenn ein Steuerpflichtiger nicht mehr steuerlich in Spanien ansässig ist (in ein anderes Land zieht), gilt die Exit Tax (Wegzugsbesteuerung):
- Wenn Sie zum Zeitpunkt des Wohnsitzwechsels Kryptowährungen mit latenten Wertsteigerungen besitzen → mögliche Besteuerung dieser latenten Wertsteigerungen.
- Gilt, wenn die Summe der latenten Wertsteigerungen von Aktien und Beteiligungen 4.000.000 € übersteigt (oder 1.000.000 €, wenn der Anteil an einer Gesellschaft ≥ 25 % beträgt).
- Für einzelne Kryptowährungen (keine Beteiligungen an Gesellschaften): Die Exit Tax für Aktien und Beteiligungen (Art. 95 bis LIRPF) gilt nicht direkt.
- Die AEAT könnte dies jedoch anders auslegen, wenn die Kryptowährungen in Gesellschaftsvehikeln gehalten werden.
Sonderfall: Digitale Nomaden mit Kryptowährungen
Digitale Nomaden (das Startup-Gesetz ermöglicht ein Visum für digitale Nomaden in Spanien), die Zeit in Spanien verbringen, ohne die 183 Tage zu überschreiten:
- Sie können steuerlich nicht in Spanien ansässig sein, während sie remote aus Spanien arbeiten.
- Ihre Kryptowährungsgewinne, die sie während ihres Aufenthalts in Spanien erzielen → wenn sie nicht ansässig sind → unterliegen in Spanien nicht der IRPF.
- Überschreiten sie jedoch im Kalenderjahr die 183 Tage → werden sie steuerlich ansässig → vollständige IRPF einschließlich Kryptowährungen.
Informationspflichten für Nichtansässige
Nichtansässige mit Kryptowährungs-Assets in Spanien (Börsen mit Sitz in Spanien) haben in der Regel folgende Pflichten:
- Modell 210: Wenn sie Einkünfte aus spanischer Quelle erzielen (Zinsen, Staking von spanischen Börsen).
- KYC der Börse: Die spanische Börse meldet ihre Daten im Modell 172 (Krypto auf spanischen Börsen) → die AEAT kann ihre Salden und Transaktionen einsehen, auch wenn der Inhaber nicht ansässig ist.
Zusammenfassung
| Situation | Steuerpflicht in Spanien |
|---|---|
| Nichtansässig, Krypto auf ausländischer Börse | Keine in Spanien |
| Nichtansässig, Krypto auf spanischer Börse | IRNR für Einkünfte aus spanischer Quelle (Zinsen/Staking) |
| Nichtansässig, Verkauf von Krypto auf dem Markt (Gewinn) | In der Regel nicht in Spanien (ausländische Quelle) |
| In Spanien ansässig mit Krypto im Ausland | IRPF (100 % der Welteinkünfte) + Modell 720 |
| Ehemals in Spanien ansässig, zieht mit Krypto weg | Mögliche Exit Tax auf Wertsteigerungen |
Aktualisiert: April 2026 | Steuerjahr: 2025


