Kryptowährungen für Unternehmen: Buchhaltung und Besteuerung in Spanien
Spanische Unternehmen, die in Kryptowährungen investieren, diese als Zahlungsmittel akzeptieren oder sie für ihre Tätigkeit verwenden, unterliegen besonderen Steuer- und Buchhaltungspflichten. Die Körperschaftssteuer (IS) und die PGC legen den Rahmen fest.
Buchhaltungsklassifizierung von Kryptowährungen
Im Jahr 2021 veröffentlichte das Institute of Accounting and Auditing (ICAC) eine Konsultation zur buchhalterischen Behandlung von Kryptowährungen. Die Hauptkriterien:
Als immaterieller Vermögenswert (häufigster Fall)
Wenn das Unternehmen Kryptowährungen für Investitionen oder Spekulationen erwirbt, werden diese als immaterielle Vermögenswerte klassifiziert (Konto 205 oder andere in Untergruppe 20):
- Sie werden zum Anschaffungspreis erfasst.
- Sie werden nicht abgeschrieben (unbestimmte Nutzungsdauer).
- Wenn der Marktwert unter den Buchwert fällt → Rückstellung für Wertminderungen (Konto 690 → Ergebnisbelastung).
- Steigt der Wert → wird der Veräußerungsgewinn erst beim Verkauf erfasst (Vorsichtsprinzip).
Als Bestand (falls Geschäftsobjekt)
Betreibt das Unternehmen den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen (Börse, Broker), zählen zu den Vorräten:
- Zum Selbstkostenpreis bewertet (FIFO-Pflicht gemäß PGC).
- Wertänderungen spiegeln sich im Jahresergebnis wider.
Als Zahlungsmittel
Wenn das Unternehmen Krypto als reguläre Zahlung akzeptiert:
- Bei Erhalt: Einkommen, bewertet zum Wechselkurs des Tages.
- Die erhaltene Kryptowährung wird je nach Fall als immaterieller Vermögenswert oder als Inventar eingestuft.
Körperschaftssteuer (IS)
Gewinne und Verluste
Die Wertschwankungen von Kryptowährungen sind Buchhaltungsergebnisse, die in der IS-Steuerbemessungsgrundlage enthalten sind:
- Beim Verkauf: Es ergibt sich die Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert.
- Rückstellung für Wertminderung: Steuerlich absetzbar, wenn der Wert unter die Anschaffungskosten fällt.
- Rückstellungsauflösung: Das Jahr, in dem der Wert wieder steigt, die Rückstellung aufgelöst wird und die Steuerbemessungsgrundlage steigt.
Steuersatz
KMU werden mit 23 % (Basis der ersten Million) bzw. 25 % allgemein besteuert. Große Unternehmen bei 25 %.
Können Krypto-Investitionen abgezogen werden?
Investitionen in Krypto an sich führen zu keinem zusätzlichen IS-Abzug. Verluste sind nach den allgemeinen Regeln ohne besondere Vorteile abzugsfähig.
Mehrwertsteuer auf Geschäftsvorgänge mit Krypto
- Kauf und Verkauf von Kryptowährungen: Von der Mehrwertsteuer befreit (wie für Privatpersonen, EuGH-Urteil 2015).
- Dienstleistungen, die in Krypto abgerechnet werden: Die Mehrwertsteuer wird auf den Wert der Dienstleistung in Euro erhoben. Krypto ist das Zahlungsmittel.
- Wechselgebühren: Wenn die Börse spanisch ist oder eine Niederlassung hat, fällt möglicherweise Mehrwertsteuer auf ihre Servicegebühren an.
Körperschaftsteuer
Unternehmen unterliegen nicht der Vermögensteuer (dies gilt nur für natürliche Personen). Aber seine Aktionäre können den Wert ihrer Beteiligung am Unternehmen (einschließlich Krypto) in ihre IP-Basis einbeziehen.
Einbehaltungen und Ratenzahlungen
Ein Unternehmen, das Kryptowährungen verkauft und Gewinne erwirtschaftet, muss:
- Beziehen Sie sie in die IS-Steuerbemessungsgrundlage ein.
- Machen Sie vierteljährliche Ratenzahlungen (Formular 202), wenn die Quote für das letzte Geschäftsjahr positiv war.
- Reichen Sie das jährliche Formular 200 des IS ein.
Informationspflichten
Unternehmen, die im Kryptobereich tätig sind und bestimmte Schwellenwerte überschreiten, müssen möglicherweise Folgendes tun:
- Formular 172: Wenn es sich um Anbieter virtueller Währungsumtauschdienste handelt.
- Modell 173: Wenn sie die Kryptowährungen der Kunden verwahren.
Zusammenfassung für den CFO
| Aussehen | Regel |
|---|---|
| Buchhaltungsklassifizierung | Immaterieller Vermögenswert oder Inventar |
| Erste Einschätzung | Kaufpreis |
| Verschlechterung | Bereitstellung, wenn Wert < Kosten |
| Verkauf | Ergebnis = Verkaufspreis – Buchwert |
| IST | Ergebnis in der Steuerbemessungsgrundlage enthalten |
| Mehrwertsteuer auf Verkäufe | Befreit |
| Mehrwertsteuer auf in Krypto abgerechnete Dienstleistungen | Gilt für den Wert in € |
Aktualisiert: April 2026 | Geschäftsjahr: 2025


