Tokenisierung von Real World Assets (RWA): Besteuerung in Spanien
Die Tokenisierung von Real World Assets (RWA) – Immobilien, Anleihen, Aktien, Rohstoffe, die in Blockchain-Tokens umgewandelt werden – ist einer der vielversprechendsten Trends im Krypto-Ökosystem. Ihre Besteuerung in Spanien hängt grundlegend vom zugrunde liegenden Vermögenswert ab.
Grundprinzip: Substanz vor Form
Die AEAT besteuert nicht den Token an sich, sondern den wirtschaftlichen Vermögenswert, den er repräsentiert. Wenn der Token eine Beteiligung an einer Immobilie darstellt, erfolgt die steuerliche Behandlung wie bei einer Immobilie (oder einer Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft).
RWA von festverzinslichen Wertpapieren (tokenisierte Anleihen)
Tokenisierte Anleihen, die regelmäßig einen Kupon auszahlen:
- Erhaltene Kupons: Einkünfte aus Kapitalvermögen (Rendimientos del capital mobiliario).
- Kapitalgewinn beim Verkauf: Vermögensgewinn in der Sparbasis.
- Identische Behandlung wie bei einer traditionellen Anleihe.
Immobilien-RWA
Tokens, die Beteiligungen an Immobilien darstellen (Aufteilung des Immobilieneigentums):
- Anteilig zugeordnete Mieteinnahmen: Einkünfte aus Immobilienvermögen.
- Kapitalgewinn beim Verkauf des Tokens: Vermögensgewinn (mit spezifischen Überlegungen, wenn der Token Zugang zum tatsächlichen Eigentum an der Immobilie gewährt).
- Es können Implikationen in Bezug auf die Impuesto de Transmisiones Patrimoniales bestehen, wenn ein tatsächlicher Eigentumsübergang stattfindet.
RWA von Rohstoffen (tokenisiertes Gold, Öl…)
Tokens, die Rohstoffe repräsentieren:
- Vermögensgewinn/-verlust in der Sparbasis beim Verkauf.
- Ähnliche Behandlung wie bei CFDs oder ETCs auf Rohstoffe.
RWA von tokenisierten Aktien
Tokens, die Aktien realer Unternehmen repräsentieren:
- Dividenden: Einkünfte aus Kapitalvermögen.
- Kapitalgewinn beim Verkauf: Vermögensgewinn, mit Anwendung des FIFO.
- Wenn der Token dieselben Rechte wie die zugrunde liegende Aktie verleiht, sollte die Behandlung identisch sein.
Spezifische steuerliche Risiken von RWA
- Doppelbesteuerung: Wenn der zugrunde liegende Vermögenswert bereits in einem anderen Land besteuert wird und der Token ebenfalls in Spanien Einkünfte generiert, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen (gelöst durch ein Abkommen, falls vorhanden).
- Fehlende Kriterien der AEAT: Die DGT hat bisher keine spezifischen Konsultationen zu den meisten RWA veröffentlicht. Es besteht rechtliche Unsicherheit.
- Ausländische Plattformen: Viele RWA-Emittenten befinden sich außerhalb Spaniens. Ohne Quellensteuer liegt die Verantwortung für die Deklaration vollständig beim Steuerpflichtigen.
Fazit
RWA sind die Zukunft der Investition, bewegen sich jedoch derzeit aus steuerlicher Sicht in Spanien in einer Grauzone. Das Prinzip der Substanz vor Form legt nahe, dass sie wie der zugrunde liegende Vermögenswert besteuert werden. Angesichts der Unsicherheit ist es die vorsichtigste Strategie, eine konservative Haltung einzunehmen und die Natur des Tokens gut zu dokumentieren.


