Modelo 720 und Kryptowährungen im Ausland: Besteht eine Verpflichtung?
Das Modelo 720 — die Erklärung über Vermögenswerte und Rechte im Ausland — war jahrelang eine der am meisten gefürchteten Verpflichtungen für in Spanien steueransässige Personen mit Vermögenswerten außerhalb des Landes. Gilt dies auch für Kryptowährungen?
Das traditionelle Modelo 720
Das Modelo 720 verpflichtet zur Meldung der folgenden Vermögenswerte im Ausland, sofern deren Wert 50.000 € übersteigt:
- Bankkonten.
- Wertpapiere, Versicherungen und Renten.
- Immobilien.
Fallen Kryptowährungen unter das Modelo 720?
Bis 2024 bestand keine spezifische Verpflichtung, Kryptowährungen im Modelo 720 anzugeben. Die DGT gab Konsultationen heraus, in denen darauf hingewiesen wurde, dass Kryptowährungen in keine der drei obligatorischen Kategorien passten.
Im Jahr 2025 genehmigte die Regierung jedoch die Ausweitung des Modelo 720 auf virtuelle Vermögenswerte und schuf das Modelo 721, speziell für Kryptowährungen.
Das Modelo 721: Erklärung von Kryptowährungen im Ausland
Das Modelo 721 verpflichtet zur Meldung von Kryptowährungen, die von Anbietern mit Sitz außerhalb Spaniens verwaltet werden, wenn der Gesamtwert zum 31. Dezember 50.000 € übersteigt.
Was deklariert werden muss:
- Name und Code jeder Kryptowährung.
- Anzahl der Einheiten.
- Wert in Euro zum 31. Dezember.
- Identifizierung des verwahrenden Anbieters (ausländische Exchange).
Frist: Januar jedes Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr.
Wichtig: Kryptowährungen in eigenen Wallets (Non-Custodial) sind Gegenstand von Diskussionen. Die konservativste Interpretation ist, diese mit einzubeziehen.
Das Urteil des TJUE und das klassische Modelo 720
Im Jahr 2022 erklärte der Gerichtshof der Europäischen Union (TJUE), dass das Sanktionsregime des Modelo 720 unverhältnismäßig sei und gegen europäisches Recht verstoße. Infolgedessen wurden die unverhältnismäßigen Sanktionen des Modelo 720 abgeschafft. Dies hat keine direkten Auswirkungen auf das Modelo 721 für Kryptowährungen, das über ein eigenes Regime verfügt.
Was passiert, wenn ich das Modelo 721 nicht einreiche?
- Mindeststrafe von 5.000 € pro ausgelassenem oder fehlerhaftem Datensatz.
- Im Falle einer freiwilligen Regularisierung vor einer Aufforderung: reduzierte Sanktion.
Betroffene Exchanges
Betroffen sind alle Exchanges mit Sitz außerhalb Spaniens:
- Binance (Malta/Frankreich)
- Kraken (USA)
- Coinbase (USA)
- OKX (Seychellen)
- Bybit (Dubai)
- Und jede andere Exchange, die nicht in Spanien ansässig ist.
Exchanges mit Sitz in Spanien (zum Beispiel Bit2Me) fallen nicht unter das Modelo 721, jedoch unter die Modelos 172/173.
Fazit
Das Modelo 721 ist die spanische Antwort auf die zunehmende Internationalisierung von Krypto-Assets. Wenn Sie am Jahresende mehr als 50.000 € auf ausländischen Exchanges halten, sind Sie zur Einreichung verpflichtet. Die Nichteinhaltung ist mit hohen Sanktionen verbunden, weshalb man diese Verpflichtung nicht ignorieren sollte.


