Kryptowährungs-Mining: Besteuerung für Miner in Spanien
Das Mining von Kryptowährungen – sei es mit GPUs, ASICs oder durch die Teilnahme an Pools – wird steuerlich anders behandelt als passive Investitionen. Der entscheidende Faktor ist, ob eine Regelmäßigkeit und Organisation vorliegt.
Regelmäßiges Mining: Gewerbliche Tätigkeit
Wenn Sie regelmäßig minen, mit der Absicht, einen fortlaufenden wirtschaftlichen Nutzen zu erzielen, betrachtet die AEAT dies als gewerbliche Tätigkeit (gemäß Artikel 27 LIRPF).
Dies impliziert:
- Anmeldung in der IAE (Impuesto de Actividades Económicas) unter der entsprechenden Rubrik.
- Anmeldung als Selbstständiger (Autónomo) bei der Sozialversicherung, sofern das Einkommen den SMI (gesetzlicher Mindestlohn) übersteigt.
- Die Mining-Belohnungen werden als Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit in der allgemeinen Bemessungsgrundlage (Base General) besteuert.
- Sie können die für die Tätigkeit notwendigen Ausgaben absetzen: Strom, Abschreibung der Hardware, Internet, Räumlichkeiten usw.
Abzugsfähige Ausgaben beim Mining
| Ausgabe | Abzugsfähigkeit |
|---|---|
| Strom (proportionaler Anteil am Mining) | 100 %, wenn exklusiv genutzt |
| Hardware (ASICs, GPUs) | Abschreibung gemäß Tabellen |
| Kühlung und Belüftung | 100 % |
| Miete von Geschäftsräumen oder RZ | 100 %, wenn exklusiv genutzt |
| Internet | Proportional |
| Monitoring-Software | 100 % |
Gelegentliches Mining: Kapitalgewinn
Wenn Sie nur sporadisch minen, ohne Organisation von Mitteln oder klare Regelmäßigkeit:
- Die Belohnungen werden als Kapitalgewinne, die nicht aus einer Veräußerung stammen, in der allgemeinen Bemessungsgrundlage (zum Grenzsteuersatz) eingestuft.
- Ein Abzug von Ausgaben ist nicht zulässig (da es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt).
Mining im Pool
Die Teilnahme an einem Mining-Pool ändert nichts an der steuerlichen Natur. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass Sie anstelle eines vollständigen Blocks einen Bruchteil proportional zu Ihrer Hashrate erhalten. Die steuerliche Behandlung bleibt gleich.
Bewertung der geminten Kryptos
Mining-Belohnungen werden zum Marktpreis zum Zeitpunkt des Erhalts bewertet. Dieser Wert stellt gleichzeitig die Anschaffungskosten für zukünftige Verkäufe dar.
Beispiel:
- Sie minen 0,001 BTC/Tag. Wenn BTC an diesem Tag bei 60.000 € notiert, beträgt die Einnahme 60 €.
- Sie müssen diese Werte täglich für das gesamte Jahr akkumulieren.
MwSt. (IVA) und Mining
Wichtig: Individuelles Mining ist laut einer Resolution des TEAC von 2019 nicht MwSt.-pflichtig (IVA), da der Miner keine identifizierbare Dienstleistung an einen konkreten Empfänger erbringt. Wenn Sie jedoch Mining-Hardware verkaufen, kann dieser Verkauf der MwSt. unterliegen.
Doppelter Steuertatbestand beim Mining
Ähnlich wie beim Staking erzeugt das Mining zwei steuerlich relevante Momente:
- Beim Mining: Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit (oder Kapitalgewinn) basierend auf dem Marktwert.
- Beim Verkauf: Kapitalgewinn/-verlust aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den zuvor registrierten Anschaffungskosten.
Fazit
Mining ist die Form der Krypto-Nutzung mit der komplexesten Besteuerung, insbesondere wenn eine Regelmäßigkeit vorliegt. Die korrekte Definition, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt oder nicht, sowie eine ordnungsgemäße Buchführung über Kosten und Belohnungen sind grundlegend, um die Steuerlast zu optimieren und Probleme mit der AEAT zu vermeiden.


