Krypto-Mining in Spanien: Steuerbehandlung
Gewohnheitsmäßiges Mining (regelmäßig, organisiert): Als wirtschaftliche Aktivität (Unternehmenseinkommen) klassifiziert. Betriebsausgaben sind abzugsfähig. Erhaltene Tokens = Anschaffungskosten zum Marktwert bei Empfang.
kointax unterstützt die korrekte Klassifizierung von Mining-Belohnungen nach spanischem Recht.


