Die 15 häufigsten Fragen zur Kryptowährungsbesteuerung in Spanien klar beantwortet.
FAQ: Krypto-Steuern in Spanien
- Kein Verkauf → kein IRPF (aber Modell 172 wenn >50k€ an ausländischen Exchanges)
- Schwelle <50k€: Kein 172/720 erforderlich, aber IRPF wenn Gewinne realisiert
- Mehrere Käufe: Globales FIFO von AEAT verpflichtend
- Staking: Kapitalertrag zum Marktwert (19-28%)
- Eigentransfers: NICHT steuerpflichtig
- Swaps: JA steuerpflichtig
- NFTs: JA steuerpflichtig
- Verlustausgleich: Ja, gleiches Jahr + 4 Jahre
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