El Salvador und Bitcoin: Steuerleitfaden für Spanier, die dort ansässig oder aktiv sind
Im September 2021 führte El Salvador als erstes Land der Welt Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel neben dem US-Dollar ein. Dies hat praktische Auswirkungen für die in diesem Land ansässigen Spanier und für diejenigen, die mit El Salvador Geschäfte machen.
Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel: Was bedeutet das?
In El Salvador sind Unternehmen verpflichtet, Bitcoin als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Die Regierung hat das Chivo-Wallet herausgegeben, mit dem Sie mit BTC bezahlen und automatisch in Dollar umrechnen können.
Implikationen für Spanier mit Wohnsitz in El Salvador:
- Wenn Sie ein Gehalt in BTC erhalten → zahlt Ihnen der salvadorianische Geschäftsmann Bitcoin aus, das die gesetzliche Währung ist.
- Wenn Sie Lebensmittel mit BTC kaufen → handelt es sich um eine alltägliche Transaktion, wie mit Euro.
Ist die Verwendung von Bitcoin in El Salvador steuerpflichtig?
Die Regierung von El Salvador erklärte, dass Kapitalgewinne aus Bitcoin in El Salvador nicht besteuert werden. Dies war Teil des Anreizes, Krypto-Investoren anzuziehen.
Dies gilt jedoch nur für Steueransässige in El Salvador. Für einen Spanier:
Steuerlicher Wohnsitz: Bin ich in Spanien oder El Salvador ansässig?
Wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Jahr außerhalb Spaniens aufhalten, sind Sie möglicherweise kein spanischer Steueransässiger:
- Sie würden hauptsächlich im Land Ihres tatsächlichen Wohnsitzes besteuert.
- Wenn es sich bei diesem Land um El Salvador handelt (keine Kapitalsteuer auf BTC) → großer Vorteil.
Aber Achtung: Spanien wendet Anti-Umgehungsregeln an:
- Die Wegzugssteuer wird bei einem Wohnsitzwechsel aktiviert, wenn Sie latente Kapitalgewinne in Krypto > 4 Mio. € haben (oder wenn die Beteiligung an einem Unternehmen > 25 % mit einem Wert > 1 Mio. € beträgt). Für kleinere Portfolios entfällt die Wegzugssteuer.
- Der Wohnsitz in El Salvador muss real sein (nicht nur die Registrierung: Sie müssen dort mehr als 183 Tage im Jahr leben).
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und El Salvador
Spanien und El Salvador haben kein Doppelbesteuerungsabkommen. Das bedeutet:
- Wenn Sie in Spanien ansässig sind und in El Salvador Einkünfte erzielen → werden Sie in Spanien ohne Ermäßigungsrechte im Rahmen des Abkommens besteuert.
- Wenn Sie in Salvador ansässig sind (dort in Spanien ansässig sind) und die AEAT der Ansicht ist, dass Sie immer noch in Spanien ansässig sind → Wohnsitzkonflikt.
Wo gelten Kryptogewinne als erwirtschaftet?
Für Krypto-Gewinne (Bitcoin steigt im Wert):
- Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind: Gewinne werden in Spanien besteuert, unabhängig davon, wo sich die Vermögenswerte befinden.
- Wenn Sie in El Salvador steuerlich ansässig sind: Sie werden in El Salvador nicht besteuert (Befreiung für BTC).
Der Spanier, der seinen Wohnsitz in Spanien behält, aber in El Salvador investiert
Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig bleiben, aber in salvadorianische Vermögenswerte investieren:
- Einkünfte aus salvadorianischer Quelle (z. B. Vermietung einer Immobilie in El Salvador) werden in Spanien besteuert.
- Dividenden eines salvadorianischen Unternehmens werden in Spanien besteuert.
- Gewinne aus Krypto (gekaufte und verkaufte BTC) werden in Spanien besteuert, auch wenn der Kauf und Verkauf in El Salvador erfolgt.
- Gemäß dem Abkommen gibt es in El Salvador keine Quellensteuer (diese existiert nicht).
Die Chivo-Wallet: auf Formular 720 deklarieren?
Das Chivo-Wallet der Regierung von El Salvador ist technisch gesehen eine Bitcoin-Verwahrstelle:
- Wenn eine Wallet-Adresse einem „Konto“ im Ausland entspricht → sollte sie auf Formular 720 angegeben werden?
- Ohne spezifische Kriterien der AEAT lautet die konservative Position „Ja“, wenn der Wert 50.000 € übersteigt.
Bitcoin als Gehalt in El Salvador: der Spanier, der dort arbeitet
Wenn Sie Spanier sind und in El Salvador arbeiten und einen Teil Ihres Gehalts in BTC erhalten:
- Der BTC-Anteil des Gehalts = Wert in EUR zum BTC/EUR-Kurs zum Zeitpunkt der Zahlung.
- Wenn Sie immer noch in Spanien steuerlich ansässig sind: Dieses Gehalt wird in Spanien als Arbeitseinkommen besteuert, auch wenn es in Bitcoin erfolgt.
- Der salvadorianische Arbeitgeber erhebt keine spanische Quellensteuer (Sie sind derjenige, der ggf. Ratenzahlungen leisten muss).
Die spanischen „Bitcoin-Maximalisten“, die nach El Salvador auswandern
Viele europäische Krypto-Investoren, darunter auch Spanier, haben sich in El Salvador niedergelassen, um von der Steuerbefreiung für Bitcoin zu profitieren. Die von der AEAT gesetzlich zu validierenden Bedingungen:
- Tatsächlicher und effektiver Aufenthalt in El Salvador (183+ Tage/Jahr).
- Konsularurlaub in Spanien.
- Formular 030 für den Wohnsitzwechsel zur AEAT.
- Mittelpunkt lebenswichtiger Interessen (Familie, Unternehmen) in El Salvador oder nicht in Spanien.
- Ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien (oder wenn es einen gibt, begründen Sie, dass die Verfügbarkeit keinen Wohnsitz bedeutet).
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die AEAT davon ausgehen, dass Sie immer noch in Spanien ansässig sind.
Aktualisiert: April 2026 | Geschäftsjahr: 2025


