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Kryptowährungsspenden in Spanien: Besteuerung

Das Spenden von Kryptowährungen löst die Schenkungssteuer für den Empfänger aus und kann beim Spender einen Kapitalertrag generieren. Vollständiger Leitfaden.

Equipo declaracrypto·April 15, 2026·5 min read

Kryptowährungsspenden in Spanien: Besteuerung

Das Spenden von Kryptowährungen an Familienmitglieder, Freunde oder gemeinnützige Organisationen hat steuerliche Auswirkungen sowohl für den Spender als auch für den Empfänger. Und diese sind komplexer, als es scheint.

Für den Spender: IRPF

Wenn Sie Kryptowährungen spenden, betrachtet die AEAT dies als eine Übertragung (transmisión) des Vermögenswerts. Der Spender muss den Kapitalertrag oder -verlust deklarieren, der wie folgt berechnet wird:

Gewinn = Marktwert am Tag der Schenkung − Anschaffungskosten FIFO

Auch wenn Sie im Gegenzug kein Geld erhalten haben, wird die Schenkung so besteuert, als hätten Sie zum Marktwert dieses Tages verkauft.

Beispiel:

  • Sie besitzen 0,1 BTC, die für 5.000 € (insgesamt) erworben wurden.
  • Sie spenden diese, wenn der BTC-Kurs bei 90.000 € liegt (0,1 BTC = 9.000 €).
  • Sie müssen einen Kapitalertrag von 9.000 − 5.000 = 4.000 € in Ihrer IRPF-Erklärung angeben.

Für den Empfänger: Impuesto de Sucesiones y Donaciones

Der Empfänger der Schenkung zahlt die Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones (ISD), die von den CC.AA. verwaltet wird.

Der Steuersatz variiert stark je nach:

  • Der Autonomen Gemeinschaft (CC.AA.), in der der Beschenkte seinen Wohnsitz hat.
  • Dem gespendeten Betrag.
  • Dem Verwandtschaftsgrad zwischen Spender und Beschenktem.

In Madrid oder Andalusien sind Schenkungen zwischen Verwandten in gerader Linie (Eltern/Kinder) stark begünstigt. In anderen CC.AA. kann der Steuersatz 34 % oder mehr erreichen.

Anschaffungskosten für den Beschenkten

Der Empfänger erwirbt die Kryptos zu Anschaffungskosten, die dem in der ISD erklärten Wert entsprechen (dem Marktwert am Tag der Schenkung).

Wenn er die Kryptos später verkauft, wird sein Kapitalertrag auf Basis dieser Kosten berechnet, nicht auf Basis der ursprünglichen Kosten des Spenders.

Spenden an gemeinnützige Organisationen

Wenn Sie Kryptos an eine NGO oder eine nach der LO 49/2002 anerkannte gemeinnützige Einrichtung spenden:

  • Der Spender kann 80 % der ersten 150 € und 35 % des Restbetrags von der IRPF-Steuerschuld abziehen.
  • Die NGO zahlt keine ISD (befreit).
  • Der Spender muss den Kapitalertrag weiterhin in der IRPF versteuern, kann dies jedoch durch den Abzug kompensieren.

Fazit

Das Spenden von Kryptos ist steuerlich nicht neutral. Der Spender zahlt für den latenten Wertzuwachs so, als würde er verkaufen, und der Empfänger zahlt die ISD. Nur bei Spenden an NGOs mit Steuervorteilen kann dies wirtschaftlich sinnvoll sein. Bei Schenkungen unter Familienmitgliedern sollten Sie genau kalkulieren, bevor Sie handeln.

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