Kryptowährungsspenden: Wie sie in Spanien besteuert werden
Das Spenden von Kryptowährungen mag einfach erscheinen, führt jedoch zu zwei unterschiedlichen steuerpflichtigen Ereignissen: eines für den Spender und eines für den Beschenkten (der Empfänger). Beide müssen es erklären.
Für den Spender: Kapitalertrag in der Einkommensteuer
Wenn Sie BTC oder eine andere Kryptowährung spenden, gilt dies aus steuerlichen Gründen als kostenlose Übertragung und führt zum gleichen steuerpflichtigen Ereignis wie ein Verkauf.
- Gewinn = Marktwert zum Zeitpunkt der Spende – FIFO-Anschaffungskosten.
- Dieser Gewinn wird auf der Sparbasis besteuert (19-28 %).
- Es spielt keine Rolle, dass Sie im Gegenzug kein Geld erhalten haben: Der „Verkaufspreis“ ist der Marktwert zum Zeitpunkt der Spende.
Beispiel:
- Sie haben im Jahr 2020 1 BTC für 10.000 € gekauft.
- Sie spenden es im Jahr 2025, wenn es einen Wert von 90.000 € hat.
- Kapitalgewinn des Spenders: 80.000 € → besteuert mit dem Sparsatz.
Für den Beschenkten: Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD)
Der Empfänger der Spende wird von der Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD) besteuert, die von den Autonomen Gemeinschaften verwaltet wird.
- Steuerbasis: Marktwert der Kryptowährung zum Zeitpunkt der Spende.
- Steuersatz: Variabel je nach Autonomer Gemeinschaft. In Madrid können Kinder einen Bonus von 99 % erhalten. In anderen Autonomen Gemeinschaften kann die Rate hoch sein.
Der Beschenkte muss innerhalb von 30 Werktagen nach der Spende das entsprechende regionale Modell (in der CCAA, in der der Spender seinen Wohnsitz hat) vorlegen.
Spenden an NGOs und gemeinnützige Organisationen
Wenn Sie Kryptowährungen an eine Stiftung oder einen Verein spenden, der unter das Gesetz 49/2002 fällt:
- Für den Spender: Abzug von 80 % bis zu 150 € und 40 % des überschüssigen Einkommensteuerbeitrags.
- Durch die Spende entsteht für den Spender auch ein „Kapitalgewinn“, der wie oben berechnet wird, aber in den meisten Fällen gleicht der Steuerabzug die Steuer auf den Gewinn mehr als aus.
Wichtig: Die empfangende Stelle muss von der AEAT anerkannt sein. Wird die NGO nicht anerkannt, gibt es keinen Abzug.
Schätzwert für ISD
Wie wird der Wert der Kryptowährung in der Spende vor dem AEAT nachgewiesen?
- Screenshot des Preises an der Börse zum genauen Datum.
- Daten von CoinGecko oder CoinMarketCap des Tages.
- Auszug aus der Börse mit historischem Wert.
Wenn der Wert nicht klar ist, kann die AEAT die ISD mit möglicherweise höheren Schätzpreisen abrechnen.
Schenkungen zwischen Ehegatten oder Gemeinschaftseigentum
In der ehelichen Partnerschaft gelten die während der Ehe erworbenen Kryptowährungen als ehelich. Wenn einer der Ehegatten die Hälfte „spendet“, die dem anderen bereits entspricht, liegt technisch gesehen keine Schenkung, sondern eine Vermögensliquidation vor (ohne Steuertatbestand in diesem Gesetz).
Unterschied zwischen Spende und Darlehen
Wenn ein Elternteil einem Kind Bitcoin „leiht“ mit der Absicht, es nicht zurückzubekommen, kann die AEAT es als Spende umklassifizieren und die ISD zuzüglich Verzugszinsen verlangen. Es ist wichtig, ordnungsgemäß zu dokumentieren, ob es sich um einen echten Kredit handelt.
Übersichtstabelle
| Teil | Geltende Steuer | Basis | Geben Sie | ein
|---|---|---|---|
| Spender | Einkommensteuer (Kapitalgewinn) | Marktwert – FIFO-Kosten | 19-28 % (Sparbasis) |
| Beschenkt | ISD | Erhaltener Marktwert | Variabel nach CCAA (0-34 %+) |
| Spende an anerkannte NGO | Abzug der Einkommensteuer für Spender | - | Abzug 40-80 % |
Aktualisiert: April 2026 | Geschäftsjahr: 2025


