Wann müssen Sie Kryptowährungen nicht in der Einkommensteuer angeben?
Eine der am häufigsten gestellten Fragen: „Muss ich angeben, ob ich mit Bitcoin nur wenig verdient habe?“ Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab. Es gibt Mindestschwellenwerte, die Sie von der formellen Verpflichtung befreien können, aber es gibt wichtige Nuancen.
Der allgemeine Schwellenwert für die Einkommensteuererklärung
Im Allgemeinen diejenigen, die:
- Arbeitseinkommen von weniger als 22.000 € brutto pro Jahr (wenn sie von einem einzigen Zahler stammen; 15.000 €, wenn sie von mehreren Zahlern stammen).
- Einkünfte aus beweglichem Kapital und Veräußerungsgewinne, die der Einbehaltung oder Abschlagszahlung unterliegen: weniger als 1.600 € pro Jahr.
- Angerechnete Einkünfte aus Immobilien, Einkünfte aus beweglichem Vermögen, die nicht der Quellensteuer unterliegen: weniger als 1.000 € pro Jahr.
- Kapitalverluste weniger als 500 €.
##Wie passen Kryptowährungen dazu?
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind Kapitalgewinne basierend auf Ersparnissen, die NICHT der Quellensteuer unterliegen. Daher fallen sie in Abschnitt 3:
Wenn die Summe Ihrer Kapitalgewinne mit Kryptowährungen (zusammen mit Kapitalgewinnen und nicht einbehaltenen kalkulatorischen Immobilienerträgen) weniger als 1.000 € beträgt, sind Sie grundsätzlich NICHT meldepflichtig.
Achtung! Diese Grenze von 1.000 € gilt für den Nettogewinn, nicht für das Umsatzvolumen.
Die Gefahr des Volumens: die Informationspflicht
Obwohl Sie nicht verpflichtet sind, die Einkommensteuer anzugeben, können andere Pflichten bestehen:
- Modell 172: Wenn Sie an Börsen in Spanien (Bit2Me usw.) tätig sind, deren Volumen bestimmte Beträge überschreitet.
- Formular 721: Wenn Sie Kryptowährungen im Wert von mehr als 50.000 € bei ausländischen Depotbanken haben.
Praxisbeispiel: Ich habe 800 € mit Bitcoin gewonnen
- Ich habe ein Arbeitseinkommen von 14.000 € (Alleinzahler).
- Ich habe Bitcoin verkauft und einen Gewinn von 800 € gemacht.
- Rückgabe von Bankeinlagen: 120 € (mit bereits erhobener Quellensteuer).
Soll ich das angeben?
- Einkommen aus Arbeit: 14.000 € < 22.000 € → keine Meldepflicht für Arbeit.
- Kapitalgewinn + nicht einbehaltenes Einkommen: 800 € + 0 (bereits einbehaltene Zinsen) = 800 € < 1.000 € → nicht obligatorisch.
Fazit: In diesem Fall besteht keine Meldepflicht.
Ist eine Deklaration ratsam, auch wenn sie nicht verpflichtend ist?
Ja, in vielen Fällen ist eine freiwillige Erklärung ratsam:
- Wenn Sie Verluste haben: Sie können diese nur dann mit künftigen Gewinnen verrechnen, wenn Sie diese deklarieren. Wenn Sie sich nicht anmelden, verlieren Sie den Anspruch auf Entschädigung.
- Wenn Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben: Es werden zusätzliche Einbehalte erhoben (z. B. auf der Gehaltsabrechnung) → Erklären Sie, dass Sie diese einbehalten möchten.
- Rechtssicherheit: Es liegen formelle Beweise für Ihre Situation vor. Das Finanzministerium kann die bereits erklärten Jahre nicht in Frage stellen, sobald sie vorgeschrieben sind (4 Jahre).
- Historie für zukünftige Jahre: Wenn Sie in Zukunft größere Gewinne erzielen, ist es sinnvoll, die Akquisitionshistorie dokumentieren zu lassen.
Der häufigste Fehler: Lautstärke mit Verstärkung verwechseln
Nehmen wir an, Sie haben Bitcoin im Wert von 50.000 € mit einem Anschaffungspreis von 49.500 € verkauft. Der Gewinn beträgt nur 500 €. Für diese Vorgänge besteht keine Anmeldepflicht! Wenn das Finanzministerium Sie jedoch dazu auffordert, müssen Sie die Anschaffungskosten nachweisen.
Deshalb empfiehlt es sich immer, Aufzeichnungen zu führen, auch wenn keine Meldepflicht besteht.
Verluste: Es ist immer interessant, sie zu melden
Wenn Sie mit Kryptos Geld verloren haben, auch wenn es 200 € beträgt:
- Erklären Sie diesen Verlust.
- Sie können es mit Gewinnen der folgenden 4 Jahre verrechnen.
- Es handelt sich um eine „Steuergutschrift“, die Sie nicht verschwenden sollten.
Zusammenfassung der Schwellenwerte (Geschäftsjahr 2025)
| Situation | Schwelle | Art des Einkommens |
|---|---|---|
| Arbeit (ein Zahler) | < 22.000 € | Arbeit |
| Arbeit (Mehrzahler) | < 15.000 € | Arbeit |
| Einkünfte mit Quellensteuer (Zinsen, Dividenden) | < 1.600 € | Möbelkapital |
| Krypto-Einnahmen + Einkommen ohne Quellensteuer | < 1.000 € | Kapitalgewinne |
| Nur Sachschäden | <500€ | Verluste |
Aktualisiert: April 2026 | Geschäftsjahr: 2025


