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Crypto Lending: Besteuerung von Zinsen und Collateral

Wie Krypto-Leihzinsen, hinterlegte Sicherheiten (Collateral) und Zwangsliquidationen in Spanien besteuert werden. Aave, Compound und CeFi-Plattformen.

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Wie Krypto-Leihzinsen, hinterlegte Sicherheiten (Collateral) und Zwangsliquidationen in Spanien besteuert werden. Aave, Compound und CeFi-Plattformen.

Crypto Lending: Besteuerung von Zinsen und Collateral

Crypto Lending — das Verleihen oder Ausleihen von digitalen Assets — ist eine der beliebtesten Methoden, um passives Einkommen zu generieren. Es hat jedoch steuerliche Auswirkungen, die viele Nutzer übersehen.

Kryptowährungen verleihen: Besteuerung der Zinsen

Wenn Sie Ihre Kryptowährungen verleihen (auf Aave, Compound, Nexo, BlockFi…) und Zinsen erhalten:

Klassifizierung: Einkünfte aus Kapitalvermögen (entspricht Artikel 25.2 IRPF).

Zeitpunkt der Besteuerung: Bei Gutschrift der Zinsen, zum Marktwert in diesem Moment.

Beispiel:

  • Sie haben 10.000 USDC zu 5 % jährlich verliehen.
  • Sie erhalten im Laufe des Jahres 500 USDC an Zinsen.
  • 1 USDC ≈ 0,95 € an diesem Tag → steuerpflichtiger Ertrag: 475 €.

Kryptowährungen ausleihen: das Collateral

Wenn Sie Kryptowährungen als Collateral hinterlegen, um einen Kredit in einem anderen Asset zu erhalten:

  • Die Hinterlegung des Collateral stellt keinen steuerbaren Tatbestand dar — es findet keine tatsächliche Übertragung (Veräußerung) statt.
  • Der erhaltene Kredit ist kein Einkommen — es handelt sich um eine Verbindlichkeit (Schulden).
  • Die gezahlten Zinsen sind bei Privatpersonen in der IRPF nicht abzugsfähig (bei Unternehmen hingegen schon).

Zwangsliquidationen

Wenn der Wert Ihres Collateral unter die Besicherungsquote (Collateral Ratio) fällt und das Protokoll Sie automatisch liquidiert:

Steuerlich gesehen findet eine Veräußerung Ihres Collateral zum Liquidationspreis statt.

Der Gewinn oder Verlust berechnet sich wie folgt:

  • Veräußerungswert = Liquidationspreis in EUR.
  • Anschaffungskosten = FIFO-Kosten des liquidierten Collateral.

Schmerzhaftes Beispiel:

  • Sie hielten 1 ETH als Collateral, erworben für 1.500 €.
  • Das Protokoll liquidiert Sie automatisch, wenn ETH 1.200 € wert ist.
  • Kapitalverlust: 1.200 − 1.500 = −300 € (abzugsfähig).

aTokens und cTokens (Positionstoken)

Wenn Sie bei Aave einzahlen, erhalten Sie aTokens. Wenn Sie bei Compound einzahlen, erhalten Sie cTokens. Stellen diese eine Veräußerung dar?

Die gängigste Meinung unter Steuerberatern ist, dass keine Veräußerung vorliegt, wenn man aTokens/cTokens erhält, da diese lediglich ein Beleg für die eigene Position sind. Was jedoch besteuert wird, ist der aufgelaufene Ertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung (Redemption).

Man muss jedoch auf mögliche Änderungen der Kriterien der AEAT in diesem Punkt achten.

CeFi-Plattformen (Nexo, Celsius, BlockFi…)

Die Behandlung ist dieselbe wie bei DeFi: Zinsen werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Der Unterschied besteht darin, dass es bei CeFi einen Vermittler gibt, der theoretisch einen Steuereinbehalt (Quellensteuer) vornehmen könnte, obwohl ausländische Exchanges dies in der Praxis meist nicht tun.

Falls die Plattform in Konkurs geht (wie Celsius), sind die nicht zurückgeforderten Beträge als Kapitalverluste deklarierbar.

Fazit

Crypto Lending generiert steuerpflichtige Erträge im Jahr der Gutschrift. Gezahlte Zinsen sind für Privatpersonen nicht abzugsfähig. Und Zwangsliquidationen sind Veräußerungen mit entsprechendem Gewinn oder Verlust. Das Führen von Aufzeichnungen über jede Lending-Position ist für eine korrekte Steuererklärung unerlässlich.

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