Kryptowährungen und Selbstständige: Besteuerung bei Bezahlung in Krypto
Immer mehr Freelancer und Fachkräfte erhalten einen Teil oder ihre gesamte Vergütung in Kryptowährungen. Der spanische Steuerrahmen hat hierfür klare Regeln, die man kennen sollte.
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Wenn ein Selbstständiger (Autónomo) Dienstleistungen erbringt und in Bitcoin, ETH oder anderen Kryptos bezahlt wird:
Der Ertrag wird in Euro bewertet, und zwar zum Wechselkurs des Zeitpunkts des Zahlungseingangs (oder der Vereinbarung, je nach Entstehung der Forderung).
Steuerliche Einstufung: Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit (Rendimiento de actividad económica), genau so, als ob Sie in Euro bezahlt würden.
Die Rechnung: In Krypto oder in Euro?
Die Rechnung muss in Euro ausgestellt werden (oder mit dem entsprechenden in Euro angegebenen Gegenwert). Sie können keine Rechnung rein "in BTC" ausstellen, ohne eine Umrechnung in Euro vorzunehmen.
Beispiel:
- Sie erbringen eine Dienstleistung für 0,05 BTC.
- Am Tag der Rechnungsstellung notiert BTC bei 90.000 €.
- Die Rechnung muss ausweisen: 4.500 € + IVA (falls zutreffend).
IVA und Kryptowährungen
Kauf- und Verkaufstransaktionen von Kryptowährungen sind von der IVA befreit (Artikel 20.Uno.18 LIVA, gemäß der Rechtsprechung des EuGH im Fall Hedqvist).
Wenn Sie jedoch Dienstleistungen erbringen und in Krypto bezahlt werden, bleibt die IVA auf den Wert der Dienstleistung in Euro obligatorisch:
- Webdesign für 4.500 € → IVA: 945 € → Rechnungsbetrag gesamt: 5.445 €.
- Der Kunde zahlt Ihnen 0,0605 BTC (entspricht 5.445 €).
- Sie führen die IVA von 945 € an die AEAT (Hacienda) ab.
Die erhaltenen Kryptos als Betriebsvermögen
Einmal erhalten, sind die Kryptos ein weiterer Vermögenswert Ihrer Tätigkeit. Wenn Sie diese verkaufen (oder zur Bezahlung von Ausgaben verwenden), entsteht:
Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit (wenn Sie diese direkt in der Tätigkeit verwenden) oder Veräußerungsgewinn/-verlust (ganancia/pérdida patrimonial), wenn Sie diese als Investition halten.
Für Autónomos ist die einfachste Verwaltung, die Kryptos sofort bei Erhalt in Euro umzurechnen, um die Komplexität der Verwaltung von Kryptowährungen innerhalb der wirtschaftlichen Tätigkeit zu vermeiden.
Ausgaben in Krypto
Wenn Sie Ausgaben Ihrer Tätigkeit in Krypto bezahlen (Abonnements, Freelance-Dienstleistungen eines anderen Anbieters…), wird die Ausgabe zum Wechselkurs des Zeitpunkts der Zahlung in Euro bewertet. Die gezahlte Vorsteuer (IVA soportado) ist unter den gleichen Voraussetzungen wie jede andere Ausgabe abzugsfähig.
Anmeldung bei der AEAT und Formulare (Modelos)
Wenn Sie regelmäßig Zahlungen in Krypto erhalten und dies eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt:
- Sie müssen im IAE (Impuesto sobre Actividades Económicas) mit der entsprechenden Rubrik angemeldet sein.
- Sie reichen das Modelo 303 (vierteljährliche IVA) und das Modelo 130 (vierteljährliche IRPF-Vorauszahlung) ein.
- Im Modelo 130 wird der Ertrag in Euro zum Wechselkurs des Zeitpunkts des Zahlungseingangs berechnet.
Fazit
Die Bezahlung in Krypto entbindet nicht von steuerlichen Verpflichtungen. Der Ertrag ist in Bezug auf IRPF und IVA derselbe; lediglich das Zahlungsmittel ist ein anderes. Der Schlüssel liegt darin, jeden Zahlungseingang im Moment des Erhalts korrekt in Euro zu bewerten und eine lückenlose Buchführung zu pflegen.


