Kryptowährungen als Zahlungsmittel: So berechnen Sie Bitcoin für Ihre steuerpflichtige Arbeit
Immer mehr Fachleute und Unternehmen akzeptieren Kryptowährungen als Zahlungsmittel. Von Webdesignern bis hin zu Beratern nimmt die Praxis zu, in BTC oder ETH bezahlt zu werden. Die Steuervorschriften sind diesbezüglich eindeutig.
Wie wird die Sammlung von Kryptowährungen bewertet?
Wenn Sie Kryptowährungen für eine erbrachte Dienstleistung in Rechnung stellen:
- Die Erträge werden in Euro zum Marktpreis der Kryptowährung zum Zeitpunkt der Erhebung bewertet.
- Der Wert in Euro ist das Einkommen, das Sie als Einkünfte aus Erwerbstätigkeit oder Arbeit angeben müssen.
- Die erhaltene Kryptowährung wird in Ihrem Inventar mit diesem Preis als Anschaffungskosten registriert.
Beispiel:
- Sie erbringen Beratungsleistungen für 3.000 €.
- Der Kunde bezahlt Sie in ETH. Am Tag der Zahlung ist 1 ETH 3.000 € wert.
- Sie erhalten 1 ETH.
- Sie geben Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit in Höhe von 3.000 € an.
- Ihre Anschaffungskosten für diese 1 ETH betragen 3.000 €.
Kryptowährungsrechnungen
Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie für Ihre Leistungen eine Rechnung ausstellen, auch wenn Sie in Krypto abrechnen:
- Die Rechnung muss in Euro (dem Wert der Dienstleistung) ausgestellt sein.
- Wenn Sie in Krypto abrechnen, fügen Sie einen Hinweis hinzu: „Zahlung erfolgt in ETH zum Wechselkurs von €X/ETH vom MM/TT/JJJJ.“
- Es gilt die normale Mehrwertsteuer (21 % auf allgemeine Dienstleistungen).
Rechnungsbeispiel:
„
Beratungsleistung: 3.000,00 €
MwSt. 21 %: 630,00 €
Gesamt: 3.630,00 €
Eingezahlt: 1,21 ETH zum Wechselkurs von 3.000 €/ETH (Datum: 15.03.2025)
„
Selbstständiger: Anspruch auf Einkommensteuer
Wenn Sie selbstständig sind und normalerweise mit Krypto verdienen:
- Krypto-Einnahmen sind Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit.
- Sie sind in Ihrer allgemeinen Einkommensteuerbemessungsgrundlage enthalten (progressiver Steuersatz bis zu 47 %).
- Sie können die üblichen Kosten der Tätigkeit (Büro, Software, Sozialversicherung usw.) abziehen.
Für die Zwecke des geltenden Steuersatzes besteht kein Unterschied zwischen der Berechnung in Euro oder Krypto. Krypto ist nur ein weiteres Zahlungsmittel.
Angestellte Arbeitnehmer: der Arbeitnehmer, der in Krypto bezahlt wird
Wenn Ihr Unternehmen Ihnen einen Teil Ihres Gehalts in Kryptowährungen zahlt (Sachvergütung):
- Es handelt sich um eine Sachvergütung für die geleistete Arbeit.
- Es wird zum Marktpreis zum Zeitpunkt der Lieferung bewertet.
- Es unterliegt der Einkommensteuer als Arbeitseinkommen und den Sozialversicherungsbeiträgen.
- Das Unternehmen muss dies im Formular 190 (Zusammenfassung der Quellensteuer) angeben.
Schwankungsrisiko zwischen Rechnung und Inkasso
Wenn Sie 3.000 € in Rechnung stellen, der Kunde jedoch 30 Tage für die Zahlung benötigt:
- Am Tag der Rechnung: 1 ETH = 3.000 €.
- Am Tag der Zahlung: 1 ETH = 2.500 €.
- Sie erhalten 1,2 ETH (zur Deckung von 3.000 €) oder 1 ETH und übernehmen den Verlust von 500 €.
Der Verlust von 500 € kann je nach Kontext als Aktivitätsaufwand oder als Kapitalverlust abzugsfähig sein.
Krypto-Zahlungen zwischen Unternehmen (B2B)
Unternehmen, die sich gegenseitig in Kryptowährungen bezahlen:
- Die Einnahmen werden in Euro erfasst (PGC erfordert die Erfassung in Euro).
- Die Wechselkursdifferenz zwischen Rechnungsdatum und Inkasso ist ein finanzielles Ergebnis (positiv oder negativ).
- Die Mehrwertsteuer wird immer in Euro abgerechnet.
Zusammenfassung der Verpflichtungen
| Situation | Kategorie der persönlichen Einkommensteuer | MwSt. | Rechnung |
|---|---|---|---|
| Gebühren für Selbstständige in Krypto | Wirtschaftsleistung | Ja, 21 % | Ja, in Euro |
| Mitarbeiter kassiert Anteil an Krypto | Arbeitsleistung | Nicht anwendbar | - |
| Unternehmensgebühren in Krypto | Übungsergebnis | Ja | Ja, in Euro |
Aktualisiert: April 2026 | Geschäftsjahr: 2025


