Bitcoin-Geldautomaten in Spanien: steuerliche Auswirkungen
Käufe: NICHT steuerpflichtig. Gezahlter Preis (inkl. ATM-Aufschlag von 5-10%) = Anschaffungskosten.
Verkäufe (Bargeldauszahlung): Kapitalgewinn/-verlust. Gewinn = erhaltenes Bargeld - Anschaffungskosten des verkauften BTC.
KYC an ATMs: EU-ATMs verlangen ID für >1.000€. Daten für AEAT zugänglich.
Erfassung in kointax: Manuelle Eingabe → Datum, BTC-Betrag, gezahlter Preis (€).


