Airdrops in Spanien: Steuerbehandlung
Spanische AEAT-Regeln:
- Airdrops = "rendimientos del capital mobiliario" (Kapitalerträge) bei Empfang
- Besteuert zum Marktwert bei Empfang
- Anschaffungskosten für zukünftige Verkäufe = Marktwert bei Empfang
kointax klassifiziert Airdrops automatisch korrekt mit den richtigen IRPF-Feldern.


